Auf Grund der Erfahrungen mit den bereits über 40 Jahre im Betrieb befindlichen Akku-Triebwagen konnten neue Möglichkeiten zur Auflockerung des Personenverkehrs ge- schaffen werden. Bei günstigen Stromlieferungsbedingungen ist der Akku-Triebwagen wegen der großen Anfahrzugkraft, der anerkannten Anspruchslosigkeit im Betrieb und der großen Betriebssicherheit in der Lage, auch bei kurzem Halteabstand und in großen Steigungen einen sicheren Be- trieb zu gewährleisten. Eine Erhöhung der Fahrbereichs- grenze, die durch Vergrößerung des Batteriegewichtes höhere Energiekosten erfordert, ist nicht notwendig, da auch längere Eilzugfahrten durch Zwischenladungen in anderen Lade- stationen durchgeführt werden können. Die Akku-Trieb- wagen sind im Eil- und Personenzugdienst auf Haupt- und Nebenbahnen eingesetzt, wobei letztere durch starke Nei- gungen und Krümmungen gekennzeichnet sind. Das ver- hältnismäßig hohe Beschleunigungsvermögen, vor allem der umgebauten Triebwagen, gestattet fast immer, die Fahr- zeiten der Dampfpersonenzüge zu unterschreiten, trotzdem letztere auf Hauptbahnen 85 km/h, die älteren Triebwagen aber vorerst nur 70 km/h fahren dürfen. Die Zuverlässigkeit und Anspruchslosigkeit ist besonders beim Einsatz auf ab- gelegenen Nebenbahnstrecken von Bedeutung, weil dort die Vorhaltung hochwertigen Personals u. U. Schwierigkeiten bereiten würde. Wirtschaftlich wirkt sich die Anspruchs- losigkeit besonders auf Nebenbahnen dadurch günstig aus, daß die Akku-Triebwagen im Freien abgestellt und geladen werden können und nur für größere Betriebspflegearbeiten ein geschlossener Arbeitsstand notwendig ist.