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- [31] Das jedermann zustehende Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur ist nur gewährleistet, soweit es der Erholung dient; es erfasst nicht die gewerbliche Nutzung zur Vermittlung von Naturgenuss. Zur Duldungspflicht des Wahleigentümers Natur und Recht, 2005, 27 (3) : b205 - b207
- [32] Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen. Materielle UVP ausreichend; Defizite in der UVP unterliegen dem Fehlerfolgenregime der Abwägung. Luftreinhaltepläne sind nicht das einzige Instrument zur Einhaltung der Immissionswerte des 22. BImSchV. „gerade noch geeignete Planung“ Natur und Recht, 2005, 27 (6) : 394 - 398
- [33] Eine Deponie, bei der die Ablagerung von Abfällen vor Änderung des § 36 KrW-/AbfG im Jahre 2001 eingestellt wurde, ist erst stillgelegt, wenn der Ablagerungsbetrieb endgültig eingestellt ist, die beabsichtige Stilllegung angezeigt war und keine behördlichen Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zu erwarten sind. Bis dahin unterliegt sie dem Regime des Abfallrechts Natur und Recht, 2005, 27 (11) : 733 - 734
- [34] What will mobile and virtual work look like in the future?—Results of a Delphi-based study; [Wie sieht die mobile und virtuelle Arbeit der Zukunft aus? – Ergebnisse einer Delphi-basierten Studie] Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO), 2022, 53 (2): : 189 - 214
- [35] HAUTERKRANKUNGEN, DIE MIT VERSCHIEDENEN ARBEITSUNFAHIGKEITSPERIODEN UND WECHSELNDEM VERLAUF UBER 3-4 MONATE VOR GEWERBEARZTLICHER UNTERSUCHUNG BESTEHEN, WERDEN HAUFIG ALS ENTSCHADIGUNGSPFLICHTIGE BERUFSDERMATOSE IM GRUNEN BESCHEID ABGELEHNT MIT DER BEGRUNDUNG, DASS SIE NICHT RUCKFALLIG BZW SCHWER SEIEN UND SOMIT NICHT ZUR AUFGABE DES BERUFES ZWANGEN - WANN IST EINE AUS DER BERUFSNOXE ENTSTEHENDE EKZEMATISATION BERUFS-DERMATOSEN, 1963, 11 (03): : 168 - &
- [36] We are not in control—embrace uncertainty and trust in what emerges. Peter Senge on the legacy and future of Change Management; [Kontrolle ist eine Illusion – Unsicherheit annehmen und vertrauen auf das, was entsteht. Peter Senge über Erbe und Zukunft des Change Managements] Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO), 2019, 50 (2): : 123 - 127
- [37] Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Natura-2000-Gebiet ‘Puszcza Bialowieska’; Plan oder Projekt, der bzw. das nicht unmittelbar für die Verwaltung des Gebiets notwendig ist, es jedoch erheblich beeinträchtigen könnte; Wirksame Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen; Auswirkungen auf die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten Natur und Recht, 2018, 40 (5) : 327 - 342
- [38] IMPFEN – raten/abraten?; Impfen – Raten und Abraten; Impfberatung in der Praxis; Ethische Aspekte des Impfens und der Impfverweigerung; Impfen und ImpfnebenwirkungenGab es eine Aufklärung, oder nicht? Das ist die Frage; Historisches – der Österreichische Impfplan – Legislatur; Sorgen und Ängste von Betroffenen sollen partnerschaftlich besprochen werden; Infektionskrankheiten sind global zu sehen, selektive Absicherungen unter Vernachlässigung der anderen reichen nicht mehr; Gängige, bekannte und biologisch zu erwartende Nebenwirkungen zu erfassen, ist kein großes Problem Pädiatrie & Pädologie, 2010, 45 (4) : 10 - 23
- [39] Eine Hütte im Außenbereich, die der Durchführung von Festen und anderen geselligen Veranstaltungen dient, ist nicht schon dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert, wenn sie von einer Gemeinde als kommunale Einrichtung betrieben wird. Die Übernahme einer solchen Hütte als kommunale Einrichtung steht einer Abbruchsanordnung nicht entgegen Natur und Recht, 2004, 26 (6) : 383 - 386
- [40] Klage eines Naturschutzvereins gegen Planfeststellung „Umfahrung Ebersberg“. Die Aufnahme eines kleinräumigen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach der FFH-RL, das bereits stark landwirtschaftlich geprägt ist und dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung nur von einer örtlichen Gliederung eines Naturschutzvereins behauptet wird, kann nicht als hinreichend sicher prognostiziert werden Natur und Recht, 2005, 27 (12) : 779 - 783