Qualität und Qualitätssicherung in der strafrechtsrelevanten BegutachtungspraxisQuality and quality assurance in reporting practice relevant to criminal law

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作者
Maximilian Wertz
Martin Rettenberger
Hauke Brettel
机构
[1] Ludwig-Maximilians-Universität München,Abteilung für Forensische Psychiatrie, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
[2] Johannes-Gutenberg-Universität Mainz,Abteilung für Sozial
[3] Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), und Rechtspsychologie
[4] Johannes-Gutenberg-Universität Mainz,Zentrum für Interdisziplinäre Forensik
关键词
Empfehlungen; Standardisierung; Schuldfähigkeitsgutachten; Kriminalprognose; Mindestanforderungen; Recommendations; Standardization; Criminal responsibility assessment; Criminal risk assessment; Methodological minimum requirements;
D O I
10.1007/s11757-023-00783-7
中图分类号
学科分类号
摘要
Gutachten zu Schuldfähigkeit und Kriminalprognose stehen nicht zuletzt deshalb im öffentlichen und gesellschaftspolitischen Fokus, weil sie in hochbrisante Entscheidungen einfließen und Fehler dramatische Folgen wie ungerechtfertigte Freiheitsbeschränkungen oder Opfergefährdungen haben können. Aufgrund zahlreicher Hinweise auf Qualitätsmängel wurden Maßnahmen im Dienst der Qualitätssicherung wie die Publikation von Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen für Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten etabliert. Aktuelle empirische Studien im Rahmen eines iterativen Forschungsprojekts legen anhand einer retrospektiven Analyse von über 1000 Gutachten eine zunehmende Standardisierung sowie Orientierung der Begutachtung an qualitätssichernden Kriterien und Standards nahe, weisen jedoch auch auf eine nach wie vor bestehende qualitative Heterogenität in der Begutachtungspraxis hin. Auch wenn Mindestanforderungen und Empfehlungen nicht zwangsläufig institutionsübergreifende und zeitnahe Effekte erwarten lassen, liefern im Folgenden dargestellte Befunde Anhaltspunkte dafür, dass qualitätssichernde Maßnahmen die Begutachtungspraxis positiv beeinflussen, wobei auch seitens der Auftraggeber qualitätssichernde Potenziale festzustellen sind. Die Ergebnisse sprechen einerseits für einen (Teil‑)Erfolg, andererseits verdeutlichen sie weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei der Erstellung von Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten.
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