Das EuGH-Urteil zur WRRL – Ein Wegweiser für die Vorhabenzulassung

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作者
Siegfried de Witt
Harriet Kause
机构
[1] DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
关键词
D O I
10.1007/s10357-015-2914-6
中图分类号
学科分类号
摘要
Die Wasserrahmenrichtlinie, seit 22. Dezember 2000 in Kraft, formuliert als Umweltziele das Verbot, den Gewässerzustand zu verschlechtern und das Gebot, den Gewässerzustand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verbessern. Der EuGH hat die Umweltziele der WRRL in seinem Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) gestärkt. Danach stellen sie für die Vorhabenzulassung zwingende Bindungen dar. Das Verschlechterungsverbot bezieht der EuGH auf die Qualitätskomponenten und Umweltqualitätsnormen nach Anhang V WRRL. Er nimmt eine Verschlechterung bei einem Wechsel der Zustandsklasse dieser Komponenten/Normen an. Der Beitrag stellt das Urteil nebst rechtlichem Kontext mit Blick auf Konsequenzen für die Vorhabenzulassung dar.
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