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- [21] Naturschutzrechtlichen Verbote und Gebote als rechtliche Hindernisse, die der Verwirklichung eines Bauleitplanes entgegen stehen, soweit sie nicht durch Auflagen, Ausnahmen oder Befreiungen überwunden werden können. Änderung umweltrelevanter Umstände zwischen Abwägungsentscheidung und Inkrafttreten des Bauleitplanes. Anforderungen an die objektive Befreiungslage. Kyoto-Protokoll Natur und Recht, 2006, 28 (12) : 785 - 790
- [22] WAS IST HEUTE UBER DIE GENESE DER MULTIPLEN SKLEROSE BEKANNT - MEINES WISSENS HABEN DIE AMERIKANER WAHRSCHEINLICH GEMACHT, DASS ES SICH UM EINE VIRUSERKRANKUNG HANDELT - SIE SOLLEN ERFOLGREICH DAS VIRUS EINER ENCEPHALOMYELITIS ACUTA AUF TIERE UBERIMPFT HABEN, UND ZWAR EINMAL AUS DEM BLUT UND EINMAL AUS DEM GEHIRN EINES PATIENTEN - DABEI HABE SICH HERAUSGESTELLT, DASS DIESES VIRUS DURCH SERUM VON CHRONISCHER MS NEUTRALISIERT WORDEN SEIN SOLL, DAGEGEN NICHT DURCH DAS SERUM VONGESUNDEN ODER DAS SERUM ANDERER NERVENKRANKER - IST HIERUBER IN DER DEUTSCHEN WISSENSCHAFT ETWAS BEKANNT - ODER GILT HEUTE ALS ERWIESEN, DASS DIE MS ALS ERBLICHE ERKRANKUNG ANZUSPRECHEN IST DEUTSCHE MEDIZINISCHE WOCHENSCHRIFT, 1951, 76 (10) : 316 - 316
- [23] NACH WELCHEM ZEITRAUM KANN NOCH EIN MALARIASPATREZIDIV AUFTRETEN - DER DURCH DIE ZAHLREICHEN VEROFFENTLICHUNGEN HORINGS BEKANNTEN ANSICHT, DASS EINE MALARIA TERTIANA NACH SPATESTENS 2 JAHREN ALS ERLOSCHEN ZU BETRACHTEN IST, DASS EINE M-TROPICA UBERHAUPT NICHT ZU SPATREZIDIVEN FUHREN KANN, DASS ABER HOCHSTENS DIE QUARTANAFORM NOCH NACH VIELEN JAHREN REZIDIVIEREN KANN, STEHEN DIE HAUFIGEN BEOBACHTUNGEN VON ARZTEN IN DER PRAXIS UND VON PATIENTEN GEGENUBER, DIE NACH 4, 6, 8 UND MEHR JAHREN NOCH REZIDIVE GESEHEN BZW SELBST UBERSTANDEN HABEN - MEISTENS IST IN DIESEN FALLEN DER ERREGERNACHWEIS NICHT GEFUHRT - IST DIE OBEN GENANNTE ANSICHT HORINGS ALLGEMEIN ANERKANNT DEUTSCHE MEDIZINISCHE WOCHENSCHRIFT, 1951, 76 (12) : 379 - 379
- [24] Die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße ergibt sich aus ihrer tatsächlichen oder beabsichtigten Funktion im Gesamtstraßennetz, den überregionalen Durchgangsverkehr aufzunehmen. Dabei sind für die Einstufung einer Straße als überörtlich die Netzfunktionen des Verkehrsweges sowie die hierauf stattfindenden Verkehrsvorgänge von Bedeutung, die nicht durch den Ort selbst ausgelöst werden, dessen Ortslage der Verkehrsweg durchquert Natur und Recht, 2006, 28 (3) : 204 - 204