Vertretervereinbarung für den Fall der Verhinderung des Chefarztes bei wahlärztlicher Behandlung

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-008-2136-5
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des 4 Abs. 2 S. 3 und 4, 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.
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