Keine Informationspflicht des Arztes bei Abweichung von der Schulmedizin

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-005-1581-7
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Es besteht keine Verpflichtung des Arztes, von der Schulmedizin abweichende Leistungen nur dann in Rechnung zu stellen, wenn vor Erbringung der Leistung die Nummer und Bezeichnung der Leistung nach GOÄ im Einzelnen angegeben wird.
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