Mit dieser Verordnung schlägt die Europäische Kommission neue Vorschriften vor, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systemen) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem will sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (eSignaturen) und anderer einschlägiger Vertrauensdienste schaffen, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren (Interoperabilität) und den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche papiergestützte Verfahren [1]. Der Beitrag setzt sich mit den inhaltlichen und informationstechnischen Stärken und Schwächen des Entwurfes auseinander und schlägt Verbesserungen vor.