Die Beeinflussung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) sowie der diabetischen Retinopathie durch hierfür angebotene Produkte, oft als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, und durch diätetische Maßnahmen wird diskutiert. Der Verkauf solcher Produkte in der ärztlichen Praxis ist nach dem ärztlichen Berufsrecht rechtswidrig. Die Ergebnisse aus der Age-Related Eye Disease Study (ARED-Studie) mit hochdosierten Vitaminen und Zink lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Dosierungen und Stoffe übertragen. Außerdem bestehen gesundheitliche Risiken, die nicht ausreichend abgeklärt sind. Chancen für Arzt und Patienten können in einer Zulassung der AREDS-Formulierung als Arzneimittel liegen. Nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und Prüfung im rechtlich für Arzneimittel vorgeschriebenen Zulassungsverfahren kann bei bestimmten Formen der AMD eine gewisse Schutzwirkung erwartet werden.