Tatsachenermittlung und -feststellung im ArzthaftungsprozessZPO §§348, 348a, BGB §§630a Abs. 2, 630e Abs. 1, 630h Abs. 2 S. 2, GG Art. 103 Abs. 1

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-024-6916-3
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学科分类号
摘要
1. Die Tatsachenfeststellung und -ermittlung ist bei Arzthaftungsprozessen häufig besonders anspruchsvoll, sodass die Voraussetzungen für die Übertragung der Sache auf einen Einzelrichter nur selten vorliegen. Gegen die Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf einen Einzelrichter ist trotz §348a Abs. 3 ZPO ein Rechtsmittel im Falle von Willkür statthaft, da es sich insoweit um ein Vorenthalten des gesetzlichen Richters i.S.v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG handelt.
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