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Grundsätzliche Notwendigkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bei PflegefehlervorwürfenBGB §§280 Abs. 1, 630a, 823 Abs. 1, ZPO §544 Abs. 9, GG Art. 103 Abs. 1
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D O I:
10.1007/s00350-024-6762-3
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摘要:
1. Dem Krankenhausträger obliegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit
der stationär aufgenommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen,
um zu verhindern, dass sich ein auf Grund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko
verwirklicht.
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