Voraussetzungen und Grenzen der aktiven behördlichen Verbreitung von Umweltinformationen gemäß § 10 UIG

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作者
Boas Kümper
Antje Wittmann
机构
[1] Universität Münster,Zentralinstitut für Raumplanung
[2] Kanzlei Baumeister,undefined
关键词
D O I
10.1007/s10357-011-2181-0
中图分类号
学科分类号
摘要
Häufig wird übersehen, dass das Umweltinformationsgesetz nicht nur interessierten Antragstellern einen Anspruch auf Informationszugang einräumt, sondern Behörden und sonstige informationspflichtige Stellen auch zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen verpflichtet. Der nachfolgende Beitrag untersucht, welche Besonderheiten informationspflichtige Stellen zu beachten haben, wenn sie ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 10 UIG nachkommen, welche Grenzen der Informationsverbreitung insbesondere zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen in § 9 Abs. 1 Nr. 1, 3 UIG gesetzt sind und inwieweit bei Anwendung dieser Vorschriften Besonderheiten zu beachten sind, die aus der Reichweite und “Breitenwirkung” der aktiven Unterrichtung der Öffentlichkeit resultieren.
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