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- [3] Übereinkommen von Aarhus; Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen; Aufzeichnungen von Sitzungen einer Regierung; Debatten über Treibhausgasemissionen; Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Informationen; Begriffe ,,interne Mitteilungen‘‘ und ,,Beratungen von Behörden‘‘; In dem Urteil bestimmte anwendbare Ausnahme Natur und Recht, 2024, 46 (1) : 40 - 45
- [4] Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens steht dem Vorhabenträger gegen eine von der zuständigen Behörde beteiligte Behörde ein Anspruch auf Übermittlung vom Umweltinformationen nur nach § 4 UIG zu, nicht aber nach § 5 S. 4 UVPG a.F. oder § 29 VwVfG; diese Vorschriften finden weder direkt noch analog Anwendung Natur und Recht, 2005, 27 (2) : 123 - 126
- [5] Eine Deponie, bei der die Ablagerung von Abfällen vor Änderung des § 36 KrW-/AbfG im Jahre 2001 eingestellt wurde, ist erst stillgelegt, wenn der Ablagerungsbetrieb endgültig eingestellt ist, die beabsichtige Stilllegung angezeigt war und keine behördlichen Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zu erwarten sind. Bis dahin unterliegt sie dem Regime des Abfallrechts Natur und Recht, 2005, 27 (11) : 733 - 734
- [6] BundesgesundheitsblattJahrgang 51 · Heft 12 · Dezember 2008 Mitteilungen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit Festlegung der Haltbarkeitsfrist von Thrombozytenkonzentraten mit dem Ziel der Reduktion lebensbedrohlicher septischer Transfusionsreaktionen durch bakterielle Kontamination Mitteilungen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit Reduktion des Septikämierisikos bei der Anwendung von Thrombozytenkonzentraten Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit 10. Änderungsmitteilung zur Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 2008, 51 (12) : 1483 - 1483
- [7] Zur Strafbarkeit von Manipulationen bei der Leberallokation StGB §§212, 223, 22, 23; TPG §§10, 12, 19, 20; Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) “Zur Organtransplantation gem. §16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG – Regeln zur Aufnahme in die Warteliste und zur Organvermittlung” i.d.F. v. 18.12.2009 (RL-BÄK 2009) Medizinrecht, 2018, 36 (1) : 31 - 38