Grenzfälle der Praxisgebühr im psychiatrischen NotfalldienstLegal questions of a German medical care fee

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作者
R. C. Wolf
R. W. Freudenmann
A. Höse
C. Schönfeldt-Lecuona
机构
[1] Universitätsklinik Ulm,Abteilung Psychiatrie III
[2] Universitätsklinik Ulm,Abteilung Psychiatrie III
关键词
§28 SGB V; Praxisgebühr; Gesundheitsmodernisierungsgesetz; Psychiatrischer Notdienst; Alkoholintoxikation; Practice fee; German Act for the Modernisation of Health Insurance; Psychiatric emergency; Alcohol intoxication;
D O I
10.1007/s00115-005-2023-5
中图分类号
学科分类号
摘要
Seit dem 1. Januar 2004 schreibt das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ im SGB V für den gesamten ambulanten vertragsärztlichen Bereich den Einzug der so genannten „Praxisgebühr“ vor. In diesem Zusammenhang berichten wir über einen leichtgradig alkoholintoxikierten Patienten, der gegen seinen Willen von der zuständigen Behörde (in diesem Fall der Polizei) in einer psychiatrischen Einrichtung vorgestellt wurde und dort die reguläre Praxisgebühr von 10 EUR entrichten musste. Vor dem Hintergrund einer unfreiwilligen Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen mit nachfolgender Entrichtung eines Eigenbeitrags werden ethische und juristische Aspekte der derzeit gängigen Praxis im ambulanten psychiatrischen Notfalldienst diskutiert.
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