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Der Rechtsgedanke des Art. 32 Abs. 5 BayStrWG (Begünstigung leistungsschwacher Träger der Straßenbaulast bei Kreuzungsbaumaßnahmen) steht der Übertragung der Straßenbaulast für eine Staatsstraße auf eine kreisfreie Stadt nicht entgegen

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来源:
Natur und Recht | 2005年 / 27卷 / 9期
关键词:
D O I:
10.1007/s10357-005-0741-x
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页码:618 / 618
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