Ziel der Untersuchung ist eine Beschreibung der medikamentösen ambulanten Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit hyperkinetischer Störung (HKS) für die Jahre 1998 bis 2001. Als Datenbasis dient eine 18,75%-Zufallsstichprobe aus ca. 1,9 Millionen Versicherten der AOK in Hessen (Versichertenstichprobe AOK Hessen/KV Hessen). Für die Stichprobenpopulation stehen personenbezogen pseudonymisiert alle abrechnungsrelevanten EDV-erfassten GKV-Daten (z.B. Diagnosen, Leistungsziffern, Arzneimittelverordnungen) zur Verfügung. Studienpopulation ist eine Kohorte von Versicherten der Geburtsjahrgänge 1983 – 1998, bei denen eine hyperkinetische Störung als Behandlungsanlass dokumentiert war. Der Anteil der mit Psychopharmaka behandelten HKS-Kinder stieg von 24% im Jahr 1998 auf knapp 32% im Jahr 2001 In erster Linie wird Methylphenidat verordnet (1998: 16% und 2001: 25% der 3- bis 15-jährigen HKS-Kinder); die Mehrzahl der HKS-Kinder erhält jedoch keine medikamentöse Therapie. Eine Untersuchung zum Verordnungsmuster im ersten Behandlungsjahr zeigt, dass sich bei gut der Hälfte der Kinder die Verordnungen über ein Jahr erstrecken. Die Einmalverordnungen liegen mit 15% im Bereich der Non-Responderquote, auch wenn andere Gründe zum Abbruch der Therapie geführt haben könnten. Die Therapien werden vor allem von Kinderärzten und Kinder- und Jugendpsychiatern initiiert, weniger vom Allgemeinarzt, der jedoch in die Fortführung der Therapien eingebunden ist Zwar lässt die Analyse der GKV-Daten keinen Rückschluss zu, ob die Diagnose oder Indikation richtig gestellt ist, die arzneimittelepidemiologische Untersuchung kann jedoch Hinweise zur Qualität der Verordnungsweise geben und die Verbrauchsentwicklung im Sinne eines Monitoring beobachten.