Die Begriffsbestimmung der ,,Verarbeitung‘‘, insbesondere die Abgrenzung einzelner Vorgänge im
Kontext (moderner) Arbeitsabläufe und alltäglicher Umstände bereiten in der datenschutzrechtlichen
Praxis große Schwierigkeiten. Aktuelle Fälle verdeutlichen diese Unsicherheiten und zeigen Regelungslücken
auf.