F. L. Bauer 80

被引:0
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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00287-004-0414-9
中图分类号
学科分类号
摘要
„Zusammenfassend lässt sich de lege lata jedenfalls festhalten, dass Softwareagenten mangels Rechtspersönlichkeit und Geschäftsfähigkeit keine eigenen Willenserklärungen abgeben und damit nicht nach Stellvertretungsrecht behandelt werden können.“
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