Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist europaweit weiterhin relevant, da es keine einheitliche
Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten gibt. So werden in einigen EU-Staaten weiterhin Vorratsdaten gespeichert,
obwohl der EuGH die Vorratsdatenspeicherung für teilweise rechtswidrig erklärt hat. Dabei unterscheiden
sich die Speicherdauer, die erhobenen Daten und die Rechte der Behörden erheblich. Der Beitrag vergleicht
den Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung in zehn EU- und Schengen-Staaten im Hinblick auf Einführung
und Aussetzung, Speicherdauer, Speicherinhalte und Zugriffsrechte.