Rechtliche Regelungen zum Schutz von Beschäftigten vor den Wirkungen von GefahrstoffenRegulations for the protection of workers against the effects of hazardous substances at the workplace

被引:0
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作者
T. Wolf
机构
[1] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),undefined
[3] Gruppe 4.6 „Umgang mit Gefahrstoffen“,undefined
关键词
Gefahrstoffverordnung; Tätigkeiten mit Chemikalien; Grenzwerte; Arbeitsschutz; hazardous substance ordinance; activities with chemicals; limit values; occupational health and safety;
D O I
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摘要
Der vorliegende Beitrag beschreibt die zentralen rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Während für das Inverkehrbringen von Chemikalien die europäischen Verordnungen REACH und demnächst GHS direkt in Deutschland gelten, müssen die europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz, zu Gefahrstoffen und zu Krebs erzeugenden Stoffen durch nationales Recht umgesetzt werden. Das geschieht durch das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung. Hier werden die Pflichten der Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgelegt. Da diese abstrakt beschrieben werden, existieren Konkretisierungen in untergesetzlichem Regelwerk. Weil aber nicht alle möglichen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt sein können, ist es zentrale Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung selbst Maßnahmen für besondere Situation festzulegen. Unterstützt wird er dabei insbesondere durch die umfangreichen Informationen, die der Inverkehrbringer (Hersteller oder Importeur) eines Stoffes zur Verfügung stellen muss. Den Beschäftigten stehen weitgehende Rechte zu, wenn sie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen. Dazu gehört auch, dass sie notwendige Informationen erhalten.
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