Postmenopausale Frauen leiden zusätzlich zu klimakterischen Beschwerden oft an internistischen Krankheiten. Daher ist es wichtig zu wissen, wann, in welcher Form und in welcher Dosis eine menopausale Hormontherapie (MHT) verordnet werden darf und in welchen Situationen sie kontraindiziert ist. Zur Verminderung des Risikos einer MHT bei internistischen Grundkrankheiten gelten folgende Grundregeln: Sofern keine Kontraindikationen bestehen, wird die MHT innerhalb des „günstigen Fensters“ begonnen (in einem Alter <60 Jahren bzw. innerhalb von 10 Jahren ab Menopause). Zu bevorzugen ist eine transdermale MHT. Ein First-Pass-Effekt ist bei den meisten internistischen Krankheiten unerwünscht. Verwendet werden sollte die niedrigste wirksame Dosis. Praktisch alle bekannten Nebenwirkungen der MHT sind dosisabhängig. Bei alleinigen urogenitalen Symptomen sollte nur eine vaginal-lokale Östrogengabe erfolgen. Metabolisch neutrale Gestagene, wie Progesteron, Dydrogesteron und Dienogest, oder eine nichtorale Gestagengabe sind zu bevorzugen, Medroxyprogesteronacetat ist zu vermeiden. Zyklische Schwankungen der Serumspiegel sollten vermieden werden. Angiopathien, z. B. bei Hypertonie, systemischem Lupus erythematodes oder Diabetes mellitus, sind eine absolute Kontraindikation gegen die MHT. Liegen keine Angiopathien vor, ist eine transdermale MHT bei den gleichen Grundkrankheiten nach genauer Nutzen-Risiko-Evaluation oft vertretbar. So ist bei einer stabilen, gut eingestellten arteriellen Hypertonie ohne Gefäßschäden eine transdermale MHT erlaubt. Bei Unklarheiten muss das weitere Vorgehen mit dem verantwortlichen Internisten abgesprochen werden.