Der Artikel, basierend auf einer Rede des NABU-Präsidenten anlässlich der 133. Internationalen Jahrestagung der DO-G im September 2000 in Leipzig, zeigt exemplarisch die engen Zusammenhänge zwischen wissenschaftlicher Ornithologie und Natur- bzw. Vogelschutz auf. Seit seiner Gründung im Jahre 1899 als „Bund für Vogelschutz“ hat der NABU gemeinsam mit den führenden Ornithologen seiner Zeit für bessere Vogelschutzgesetze auf nationaler und internationaler Ebene gekämpft; Beispiele sind die Konvention von Paris (1902), die Ramsar-Konvention (1971), die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (1979) sowie die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979). Exemplarisch wird die Lobby- und Kampagnenarbeit des NABU vorgestellt. Abschließend verweist der Artikel auf einige Bereiche, in denen sich der Natur- und Vogelschutz mehr anwendungsbezogene ornithologische Forschung wünscht, etwa in Fragen der Auswirkungen der Jagd auf ziehende Vogelarten, der Störungsökologie, der Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen, von „Disco-Beamern“ oder der Gefahren von Elektrosmog im Zuge der Ausweitung der Handy- und UMTS-Netze.