Das Interesse am Schutz vor Fluglärm bei einem Flughafenneu- oder -ausbau stellt einen abwägungserheblichen Belang im Rahmen der erforderlichen Abwägung dar. Der nachfolgende Beitrag verdeutlicht, dass die Gerichte die Belange lärmbetroffener Anwohner stärker gewichten als die zuständigen Behörden.