Die Beachtung der Selbstbestimmung von Patienten ist eine zentrale ethische Grundlage für ärztliches Handeln. Jeder Mensch hat das Recht, Entscheidungen, die seine Gesundheit betreffen, selbstbestimmt zu treffen – selbst wenn diese Entscheidungen Dritten unvernünftig erscheinen. Die freie und informierte Einwilligung ist die notwendige Voraussetzung für jede diagnostische und therapeutische Maßnahme. Eine Voraussetzung für eine gültige Einwilligung ist das Vorliegen der Selbstbestimmungsfähigkeit des Patienten.