Symptomatische Schmerzen und Schmerzen im Frühstadium einer Chronifizierung können bereits in der Regelversorgung adäquat behandelt werden. Es gibt jedoch Patientengruppen, für die eine besondere schmerztherapeutische Versorgung erforderlich ist. Diese kann qualitätsgesichert und wirtschaftlich nur von solchen Ärzten gewährleistet werden, die über eine besondere Qualifikation verfügen und bestimmte organisatorische Vorgaben erfüllen. Welche rechtlichen Regelungen dabei speziell für den MKG-Chirurgen zu beachten sind, wird im vorliegenden Beitrag erläutert.