Entscheidungen für oder gegen die Erstattung von Leistungen im Gesundheitswesen sind immer Priorisierungsentscheidungen. Die Methoden der gesundheitsökonomischen Evaluation können diesen Entscheidungsprozess durch die Darstellung komplexer Zusammenhänge, die Simulation von Kurz- und Langfristnutzen von Versorgungsprozessen sowie durch den formal quantifizierenden Vergleich von Gesundheitstechnologien unterstützen. Kernelement der gesundheitsökonomischen Nutzenbewertung sind die vom Patienten berichteten und als relevant eingeschätzten Ergebnisparameter. Die Kostenermittlung ist aufwendig und insbesondere in Deutschland nur eine Annäherung an die Realität, da die Erstattungssystematiken nicht immer die Detailtiefe und Perspektive der Versorgungsrealität widerspiegeln. Für eine einheitliche und indikationsübergreifende Kostenbewertung sind daher deutsche Kostenstandards zu fordern. Zudem sollten für jede Indikation patientenrelevante Ergebnisparameter, nicht zuletzt auch zur langfristigen verlässlichen Studienplanung, festgelegt werden. Die Ergebnisse der gesundheitsökonomischen Evaluation können in ein zweistufiges Vorgehen einfließen, bei dem zunächst überschlägig auf Gesamtsystemebene über die potenzielle technische Effizienz eines Verfahrens mithilfe eines indikationsabhängigen Indikators (Kosten pro adjustiertem Lebensjahr) entschieden wird. Danach werden dann die Verfahren, die bei dieser gesundheitsökonomischen Bewertung erfolgreich sind, in der individuellen Behandlungssituation mit den relevanten Ergebnisparametern priorisiert. Die gesundheitsökonomische Evaluation kann für den Priorisierungsprozess individualmedizinischer präventiver, kurativer und rehabilitativer Gesundheitstechnologien aber auch bei Public-Health-Interventionen ein entscheidendes Werkzeug sein.