Das Erhebungsinstrument „Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern“ (BB-JuSt) ist ein neu entwickeltes Verfahren zur Erfassung des Behandlungs- und Förderungsbedarfs junger Straftäter, das im Jugendstrafvollzug die Ergebnisse der Behandlungsuntersuchung dokumentiert. Es enthält 23 Merkmale, die behandlungsbedürftige Defizite („Need“- oder „Responsivity“-Faktoren) darstellen und jeweils (mit der Ausnahme Sorge um ein Kind) auf 5-stufigen Rating-Skalen beurteilt werden. Diese Merkmale beziehen sich auf schulische Kenntnisse und berufliche Qualifikationen, Suchtproblematiken, kriminalitätsbegünstigende Dispositionen, psychische Fehlentwicklungen und Störungen, den Lebensstil und das soziale Umfeld.