Qualifizierung von Ruhepausen als Arbeitszeit bei kurzfristiger EinsatzbereitschaftArt. 267 AEUV, Art. 2 Nr. 1 EGRL 88/2003, Art. 2 Nr. 2 EGRL 88/2003

被引:0
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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-022-6223-9
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Ruhepause, in der er, wenn nötig, binnen zwei Minuten einsatzbereit sein muss, ist Arbeitszeit i.S.d. Art. 2 der Richtlinie 2003/88, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der relevanten Umstände ergibt, dass die dem Arbeitnehmer während dieser Ruhezeit auferlegten Einschränkungen objektiv ganz erheblich seine Möglichkeit beschränken, diese Zeit frei zu gestalten.
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