Seit der Ablösung der Vorschriften des Nebenstrafrechts zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
(§§ 17 bis 19 UWG a.F.) durch das Inkrafttreten des eigenständigen Gesetzes zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) am 26. April 2019 ist einige Zeit vergangen. Diese gesetzliche
Grundlage konnte sich unterdessen in Literatur und Rechtsprechung beweisen. Durch die technische Entwicklung
– wie nicht zuletzt die zunehmende industrielle Vernetzung und IT-Relevanz – gewinnt der Geschäftsgeheimnisschutz
an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich vor allem die praxisrelevante Frage des zu wahrenden Schutzniveaus
von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen. Dazu gibt der Beitrag einen thematischen Überblick
und Handlungsvorschläge für die Ausgestaltung des Umgangs mit Geschäftsgeheimnissen.