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- [10] Ein Vertragszahnarzt kann mit den Kosten der Begutachtung von ihm erbrachter prothetischer Leistungen belastet werden SGB V §§82 Abs. 1, 89 Abs. 4; EKV-Z §22 Abs. 2; Vereinbarung über das Gutachterverfahren bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen §3 Abs. 3 Medizinrecht, 2015, 33 (6) : 449 - 454