Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften versuchte, auch bei den Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften zum Thema Schlaganfall eine Vereinheitlichung herzustellen. Bedingt durch interne personelle Probleme formulierte die DEGAM ihre Kritik an der neurologischen S3-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke“ erst spät. Die DGN entschied sich darauf dagegen, die DEGAM weiter an ihrem Leitlinien-Prozess zu beteiligen. Damit verliert die DGN-Leitlinie ihre Gültigkeit für den hausärztlichen Versorgungsbereich.