Im Zuge der gemäß Art. 49 Verordnung (EU) 910/2014 (im Folgenden ,,eIDAS-Verordnung‘‘)
durchgeführten Bewertung, hat die Europäische Kommission am 3. Juni 2021 einen weitreichenden
Änderungsvorschlag im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine digitale europäische
Identität eingebracht. Zukunftsträchtige Technologien, wie z. B. die Einführung der European
Digital Identity (EUid), die elektronischen Attributsbescheinigungen, Vorgangsregister und Archivierungsdienste
bieten Marktchancen für alte und neue Dienstleister rund um den Kernbereich der digitalen Identität.