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- [1] Ein Konversionsvorhaben bedarf auch dann nicht der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, wenn zu seiner Verwirklichung Flächen außerhalb des bisherigen militärischen Fluggeländes benötigt und bauliche Veränderungen erforderlich werden, sofern diese Maßnahmen nicht einen Umfang erreichen, der den Charakter einer Konversion in Frage stellt. Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist in diesem Fall die Enteignung nach § 28 LuftVG möglich Natur und Recht, 2006, 28 (6) : 384 - 391
- [2] Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Vorprüfung eines Plans oder Projekts, um festzustellen, ob die Durchführung einer Prüfung der Auswirkungen dieses Plans oder Projekts auf ein besonderes Schutzgebiet erforderlich ist; Maßnahmen, die berücksichtigt werden können – Wohnungsbauprojekt; Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Verfahrensvorschriften, nach denen der Gegenstand des Rechtsstreits durch das zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs geltend gemachte Vorbringen bestimmt wird Natur und Recht, 2023, 45 (9) : 614 - 618