Die Einführung eines Emissionshandelssystems für Treibhausgase durch die Richtlinie 2003/87/EG ist mit den europarechtlich gewährleisteten Rechten auf Eigentum und freie Berufsausübung vereinbar. Die Zuständigkeitsregelungen des TEHG sind verfassungskonform
D O I:
10.1007/s10357-005-0856-0