共 3 条
- [2] 22. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für Straßenausbau. Problemlösung für Feinstaub durch Verkehrsreduzierung. Soweit die 22. BImSchV den Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt ist, ist den anerkannten Naturschutzvereinen bei Verletzung der Luftqualitätsnormen in der straßenrechtlichen Planfeststellung das Klagerecht eröffnet Natur und Recht, 2005, 27 (11) : 709 - 711
- [3] Einstweilige Anordnung auf Aufstellung eines Aktionsplans bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel PM10 des §4 Abs. 2 der 22. BImSchV. Formelle und materielle Anforderungen an einen Aktionsplan. Unmöglichkeit der kurzfristigen Aufstellung, Anspruch auf straßenverkehrsrechtliche Verbote Natur und Recht, 2005, 27 (10) : 668 - 671