Wiedererteilung einer Approbation nach der erfolgreichen Absolvierung einer WohlverhaltensphaseBÄO §3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 1. Alt., §5 Abs. 2 S. 1

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-024-6837-1
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Der Widerruf der Approbation aufgrund von Unwürdigkeit nach §5 Abs. 2 S. 1 BÄO stellt eine gebundene Verwaltungsentscheidung dar; bei Bejahung einer Unwürdigkeit des Berufsträgers folgt hieraus – auf Rechtsfolgenseite – zwingend der Widerruf.
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